Pflegeberatung
Pflegeberatung (§ 37 SGB XI)
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
Die Pflegefachkraft hilft:
- einzuschätzen, ob der Pflegegrad noch stimmt,
- bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen,
- festzustellen, ob der Pflegende noch zusätzliche Pflegeleistungen benötigt
- mit Informationen über Pflegehilfsmittel,
- mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung,
- mit Aufklärung über eine mögliche soziale Absicherung der pflegenden Personen,
- gesundheitliche Überforderung der Pflegepersonen zu bemerken oder
- die Pflegeperson auf Entlastungsmöglichkeiten hinweisen, z.B. durch Pflegekurse.