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Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege nach dem SGB V

Versicherte erhalten Leistung der häuslichen Krankenpflege wenn, eine akute behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, eine ärztliche Verordnung ausgestellt wird und keine andere Person im Haushalt diese Behandlungspflege übernehmen kann.

Mit unserer Hilfe kann die ärztliche Behandlung pflegerisch unterstützt und sichergestellt, Krankenhausaufenthalte können vermieden oder abgekürzt werden.
Die Hilfen umfassen grund- und behandlungspflegerische Leistungen sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Behandlungspflegen (z.B. Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengabe u.v.m.) können neben den Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden.

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