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Entlastungsleistung

  • monatlich 125 € für ambulant versorgte Pflegebedürftige aller Pflegegrade
  • für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • für Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • bei Pflegegrad 1 auch zur Finanzierung körperbezogener Pflegemaßnahmen durch ambulante Pflegedienste einsetzbar
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