Häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
Versicherte erhalten Leistungen der häuslichen Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz, wenn sie wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Krankheit oder Behinderung Pflege bedürfen und Hilfen benötigen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse in fünf Graden festgestellt.
Unsere Angebote umfassen unter anderem Grundpflege, Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, der Mobilität und Schulung in der Häuslichkeit. Auch die Vertretung der Pflegeperson, die sog. Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI, wird unter bestimmten Voraussetzungen von den Pflegekassen bezahlt und von uns stundenweise, tage- oder wochenweise geleistet.