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Pflegeberatung

Pflegeberatung (§ 37 SGB XI)

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen eine Beratung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.

Die Pflegefachkraft hilft:

  • einzuschätzen, ob der Pflegegrad noch stimmt,
  • bei Bedarf zusätzliche Hilfen in Anspruch zu nehmen,
  • festzustellen, ob der Pflegende noch zusätzliche Pflegeleistungen benötigt
  • mit Informationen über Pflegehilfsmittel,
  • mit Informationen zu den Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung,
  • mit Aufklärung über eine mögliche soziale Absicherung der pflegenden Personen,
  • gesundheitliche Überforderung der Pflegepersonen zu bemerken oder
  • die Pflegeperson auf Entlastungsmöglichkeiten hinweisen, z.B. durch Pflegekurse.

 

 

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